Befindet sich die Immobilie auf einer Denkmalliste und steht unter Denkmalschutz?
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.
Denkmalschutz ist in Deutschland Sache der 16 Bundesländer, von denen jedes ein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschaffen hat. Die in den 16 Gesetzen festgelegten Begrifflichkeiten und Abläufe weichen zum Teil voneinander ab. Oft erweckt das Auffinden eines Hauses oder einer Wohnung in der Denkmalliste die Befürchtung, dass man nun gar nichts mehr verändern dürfe. Diese Befürchtung ist unbegründet.
Richtig ist allerdings, dass bauliche Veränderungen einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde bedürfen. Sie ist der primäre Ansprechpartner für den Immobilien-Eigentümer. Die unteren Denkmalschutzbehörden finden Sie bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung der kreisfreien Städte. Für eine Begehung einer denkmalgeschützten Immobilie sollten Sie zur Begutachtung einen Bausachverständigen hinzuziehen. Per Klick auf den blauen Link gelangen Sie zur Webseite.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist eine Bürgerinitiative für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Deutschland, sie wurde 1985 gegründet.
Tag des offenen Denkmals. Jedes Jahr am zweiten Sonntag im September öffnen historische Bauten und Städten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind, ihre Türen.
Museumstag. Der internationale Museumstag findet immer im Mai eines Jahres statt. Auf der Seite finden Sie nach Ländern und Bundesländern die Highlights aufgelistet.
Denkmallisten Deutschland. Hier finden Sie nach Bundesländern aufgegliederte Immobilien, die in Denkmallisten stehen. http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html
Denkmalschutzgesetze.
Die Denkmalschutzgesetze sind in allen 16 Bundesländern unterschiedlich.
Generaldirektion kulturelles Erbe RLP. Denkmallisten Rheinland-Pfalz
Fachwerkhaus. Basisinformationen über das Fachwerkhaus
Immowelt. Denkmalschutz Immobilien kaufen.
Restauratoren. Verband der Restauratoren
Eine Renovierung im Denkmalschutz will gut vorbereitet sein. Viele Fragen stellen sich:
Wann erfolgten größere Renovierungen, Umbauten oder Erweiterungen? Welche Unterlagen liegen von erfolgten Sanierungen vor? Welche Bauunterlagen sind vorhanden? Gibt es Mängel an oder in der Immobilie? Wurden in der Vergangenheit Schadensgutachten erstellt? Welche energetische Sanierung wird geplant? Wie und wann wurde das Dach zuletzt saniert? Wie ist die oberste Geschossdecke aufgebaut? Sind die Kellerwände feucht? Wie ist die Kellerdecke beschaffen? Wie wird das Haus beheizt? Wie wird das warme Wasser erzeugt? Sind die Wasserleitungen und die Installation in Ordnung? Liegen Statik, Flächenberechnung, Detailzeichnungen, Verbrauchswerte und eine Baubeschreibung vor?
Liegt eine Wärmebrückenberechnung vor? Liegt eine Denkmalschutzrechtliche Bewertung vor? Liegt das Schornsteinfegerprotokoll vor? Ist eine Bestandsaufnahme und Energieberatung erfolgt? Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung? Liegen bereits Handwerkerangebote für die Fassade, das Dach, die Dämmung von Wänden und Decken, Abdichtungsarbeiten, Fenster und zur Haustechnik vor? Wurden geplante Maßnahmen mit dem Denkmalamt abgestimmt? Meist hat neben innenliegenden Details, die Fassade einen hohen Denkmalwert. Hier sind es entweder das Sichtmauerwerk oder das Sichtfachwerk, die Ornamente und Verkleidungen mit Schindeln, Holzschalung und Schiefer, Gesimse und Gewände, die Traufe und der Ortgang, eine historische Putzgestaltung und historische Farbgestaltung und Sprossenfenster.
Wie Sie sehen sind zahlreiche Details bei einer Immobilie im Denkmalschutz zu beachten. Gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde wird man einen optimalen Sanierungsplan für seine Immobilie erarbeiten und eventuelle vorhandene Fördermittel beantragen. Denkmalschutz und die energetische Sanierung ergänzen sich. Der Erhalt von geschützten Wohnimmobilien kann nur durch eine Nutzung und Sanierung = Instandhaltung der Immobilien im Sinne der Denkmalpflege erreicht werden.
Merke: Denkmalschutz funktioniert immer nur in Teamarbeit mit allen Beteiligten!
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