Der Immobiliengutachter muss bei der Bewertung von Immobilien auf verschiedene Baugesetze und Verordnungen zurückgreifen.
Das öffentlich-rechtliche Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung geregelt.
Baurecht bei Wertermittlung Haus prüfen?
Der Wert einer Immobilie hängt auch von der vorhandenen Ausnutzung und Bebauung des Grundstücks ab.
Der energetische Zustand nach dem Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Bewertungsfaktor bei der Wertermittlung von Immobilien geworden.
Wie viel Energie verbraucht das Haus?
Liegt der Energieausweis vor?
Was kann man mit welchen Mitteln optimieren?
Was muss man in die Wege leiten?
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Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Es definiert die stadtplanerischen Aspekte, die den Gemeinden zur Verfügung stehen: Allgemeines Städtebaurecht, besonderes Städtebaurecht, sonstige Vorschriften, Überleitungs- und Schlussvorschriften.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt in Deutschland Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
Planzeichenverordnung (PlanZV)
Die Planzeichenverordnung ist die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes. Die Verordnung regelt die in den Bauleitplänen zu verwendenden Planzeichen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt bei einer formellen Teilung eines Grundstücks durch die Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen und Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen und Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude und Grundstück.
Makler- Bauträgerverordnung (MaBV)
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine aus der Gewerbeordnung abgeleitete Rechtsverordnung, die im deutschen Gewerberecht Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrages erteilt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz (Baustell V)
Die Baustellenverordnung dient zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten auf Baustellen. Wie Sie sehen, ist eine Begutachtung oder eine Immobilienbewertung auch baurechtlich sehr komplex. Die Gesetze werden in bestimmten Abständen immer wieder ergänzt und überarbeitet. Ein Sachverständiger muss sich somit wie alle anderen Baubeteiligten jährlich weiterbilden, um immer auf dem neuesten Stand der Technik und vom Baurecht zu sein.